Liebe Patientinnen,
unsere Praxis bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum. Von entscheidender Wichtigkeit ist uns Ihre medizinische Behandlung. Ihre optimale Versorgung und höchste Zufriedenheit sind unsere Ziele.
Strahlenschutz
Die Strahlenschutzverordnung1 (§§ 60-64) und die Röntgenverordnung2 (§§ 37-41) sehen zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen der Kategorie A die arbeitsmedizinische Vorsorge durch ermächtigte Ärzte vor.
Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B kann die zuständige Behörde Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anordnen.
Die ärztliche Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen ist unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzgegebenheiten und der damit verbundenen Belastungen und Beanspruchungen durchzuführen.
Unsere Praxis führt diese Untersuchungen und Beurteilungen durch und hat die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen.