Arzt für Strahlenschutz - Franz Kern - Facharzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin

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Liebe Patientinnen,
unsere  Praxis bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum. Von  entscheidender Wichtigkeit ist uns Ihre medizinische Behandlung. Ihre  optimale Versorgung und höchste Zufriedenheit sind unsere Ziele.
Strahlenschutz

Die Strahlenschutzverordnung1 (§§ 60-64) und die  Röntgenverordnung2 (§§ 37-41) sehen zum Schutz der Gesundheit beruflich  strahlenexponierter Personen der Kategorie A die arbeitsmedizinische  Vorsorge durch ermächtigte Ärzte vor.
Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B kann die  zuständige Behörde Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anordnen.
Die ärztliche Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen ist  unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzgegebenheiten und der damit  verbundenen Belastungen und Beanspruchungen durchzuführen.
Unsere Praxis führt diese Untersuchungen und Beurteilungen durch und  hat die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für die  arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen.
 

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