Liebe Patientinnen,
unsere Praxis bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum. Von entscheidender Wichtigkeit ist uns Ihre medizinische Behandlung. Ihre optimale Versorgung und höchste Zufriedenheit sind unsere Ziele.
Tauglichkeitsuntersuchungen
Führerscheinuntersuchung
Wir führen die ärztliche Unterschung durch für die Erteilung oder Verlängerung dier Fahrerlaubnis bei veschiedenen Fahrzeugklassen.
Für folgende Fahrerlaubnisse ist zusätzlich zum Sehtest (Führerscheingutachten vom Augenarzt) eine Bescheinigung über eine verkehrsmedizinische Untersuchung vorzulegen:
- Erteilung oder Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen C, CE und C1E (LKW)
- Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E (Omnibus) bei Bewerbern < 50. Lebensjahr
- Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern < 60. Lebensjahr
Die zur Erteilung der Bescheinigung erforderliche Untersuchung kann durch Ihren Hausarzt erfolgen.
Anmerkung
In folgenden Fällen ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen:
- Erteilung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,
- Erteilung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Diese Gutachten müssen von einem Facharzt für Arbeitsmedizin (oder Betriebsmediziner) oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgestellt werden (gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
In unserer Praxis können Sie die ärztliche Untersuchung vor einer Einstellung in ein Beamtenverhältnis durchführen und die erforderlichen Zeugnisse ausstellen lassen. Wir können auch den Impfschutz gegen Masern bei Vorlage des Impfpasses überprüfen und bestätigen.
Die ärztliche Untersuchung vor einer Einstellung in ein Beamtenverhältnis und die Ausstellungen der "Ärztlichen Zeugnisse" über die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis darf nur von Ärzten erfolgen, mit denen zum Zeitpunkt der Untersuchung sowie einem Zeitraum von fünf Jahren davor keine Behandlungsverhältnisse oder nähere Verwandtschaftsverhältnisse bestanden.
Dieses muss von Beamtenbewerbern der zuständigen Einstellungs-/Ernennungsbehörde gegenüber zusammen mit dem Einreichen des "Ärztlichen Zeugnisses" bestätigt werden.
Folgende Formulare bitte vor Ihrem Termin ausdrucken, ausfüllen und zur Untersuchung bei uns mitbringen:
- Angaben zur gesundheitheitlichen Vorgeschichte
- Ärztliches Zeugnis auf Probe-Lebenszeit
- Ärztliches Zeugnis auf Widerruf-Zeit
- Erklärung Ausschluss Behandlungsverhältnis