Tauglichkeitsuntersuchung - Franz Kern - Facharzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin

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Liebe Patientinnen,
unsere  Praxis bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum. Von  entscheidender Wichtigkeit ist uns Ihre medizinische Behandlung. Ihre  optimale Versorgung und höchste Zufriedenheit sind unsere Ziele.
Tauglichkeitsuntersuchungen
                  
Führerscheinuntersuchung
Wir führen die ärztliche Unterschung durch für  die Erteilung oder Verlängerung dier Fahrerlaubnis bei veschiedenen  Fahrzeugklassen.
                                                                                                                                  
Für folgende Fahrerlaubnisse ist  zusätzlich zum Sehtest (Führerscheingutachten vom Augenarzt) eine  Bescheinigung über eine verkehrsmedizinische Untersuchung vorzulegen:
  • Erteilung oder Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen C, CE und C1E (LKW)
  • Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E (Omnibus) bei Bewerbern < 50. Lebensjahr
  • Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern < 60. Lebensjahr
Die zur Erteilung der Bescheinigung erforderliche Untersuchung kann durch Ihren Hausarzt erfolgen.
Anmerkung
In folgenden Fällen ist ein betriebs- oder  arbeitsmedizinisches Gutachten, sowie ein medizinisch-psychologisches  Gutachten vorzulegen:
  • Erteilung Fahrerlaubnis der Klassen  D, D1, DE, D1E oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 50.  Lebensjahr vollendet haben,
  • Erteilung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Diese  Gutachten müssen von einem Facharzt für Arbeitsmedizin (oder  Betriebsmediziner) oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung  ausgestellt werden (gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).
  
In unserer Praxis können Sie die ärztliche  Untersuchung vor einer Einstellung in ein Beamtenverhältnis durchführen  und die erforderlichen Zeugnisse ausstellen lassen. Wir können auch den  Impfschutz gegen Masern bei Vorlage des Impfpasses überprüfen und  bestätigen.
                               
Die ärztliche Untersuchung vor einer Einstellung  in ein Beamtenverhältnis und die Ausstellungen der "Ärztlichen  Zeugnisse" über die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung in ein  Beamtenverhältnis darf nur von Ärzten erfolgen, mit denen zum Zeitpunkt  der Untersuchung sowie einem Zeitraum von fünf Jahren davor keine  Behandlungsverhältnisse oder nähere Verwandtschaftsverhältnisse  bestanden.
Dieses muss von Beamtenbewerbern der zuständigen  Einstellungs-/Ernennungsbehörde gegenüber zusammen mit dem Einreichen  des "Ärztlichen Zeugnisses" bestätigt werden.
Folgende Formulare bitte vor Ihrem Termin ausdrucken, ausfüllen und zur Untersuchung bei uns mitbringen:
  • Angaben zur gesundheitheitlichen Vorgeschichte
  • Ärztliches Zeugnis auf Probe-Lebenszeit
  • Ärztliches Zeugnis auf Widerruf-Zeit
  • Erklärung Ausschluss Behandlungsverhältnis
    
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