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Infektionsschutzbelehrung
Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot: Welchen Zweck erfüllt die Infektionsschutzbelehrung?Wann benötigen Sie eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?
Es gibt einige Berufszweige, bei denen die Missachtung von Infektionsschutzregeln schnell zur Verbreitung von Krankheiten und Krankheitserregern führen kann. Gerade der unsachgemäße Umgang im Bereich von Produktion und Vertrieb von Lebensmitteln kann das Risiko enorm steigern. Einige nämlich bilden einen guten Nährboden für Erreger. Die orale Aufnahme so verunreinigter Lebensmittel erhöht zudem das Infektionsrisiko.
Aus diesem Grunde schreibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, dass Beschäftigte in der Lebensmittelbranche eine entsprechende Infektionsschutzbelehrung (früher: “Gesundheitszeugnis“) ablegen müssen.