Infektionsschutzbelehrungen nach IfSG - Franz Kern - Facharzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin

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Liebe Patientinnen,
unsere  Praxis bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum. Von  entscheidender Wichtigkeit ist uns Ihre medizinische Behandlung. Ihre  optimale Versorgung und höchste Zufriedenheit sind unsere Ziele.
Infektionsschutzbelehrung

Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot: Welchen Zweck erfüllt die Infektionsschutzbelehrung?Wann benötigen Sie eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?
Es gibt einige Berufszweige, bei denen die Missachtung von  Infektionsschutzregeln schnell zur Verbreitung von Krankheiten und  Krankheitserregern führen kann. Gerade der unsachgemäße Umgang im Bereich von Produktion und Vertrieb von Lebensmitteln kann das Risiko enorm steigern. Einige nämlich bilden einen guten Nährboden für Erreger. Die orale Aufnahme so verunreinigter Lebensmittel erhöht zudem das Infektionsrisiko.
Aus diesem Grunde schreibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor,  dass Beschäftigte in der Lebensmittelbranche eine entsprechende Infektionsschutzbelehrung (früher: “Gesundheitszeugnis“) ablegen müssen.


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