Liebe Patientinnen,
unsere Praxis bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum. Von entscheidender Wichtigkeit ist uns Ihre medizinische Behandlung. Ihre optimale Versorgung und höchste Zufriedenheit sind unsere Ziele.
Hygienebeauftragter Arzt
- Ende Juli 2012 ist in Baden-Württemberg die „Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (MedHygVO) in Kraft getreten. Die neue Verordnung gilt nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für Einrichtungen für Ambulantes Operieren, Vorsorge-, Rehabilitations- und Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden.