Hygienebeauftragter Arzt - Franz Kern - Facharzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin

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Liebe Patientinnen,
unsere  Praxis bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum. Von  entscheidender Wichtigkeit ist uns Ihre medizinische Behandlung. Ihre  optimale Versorgung und höchste Zufriedenheit sind unsere Ziele.
Hygienebeauftragter Arzt

  • Ende Juli 2012 ist in Baden-Württemberg die „Verordnung über die Hygiene  und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (MedHygVO)  in Kraft getreten. Die neue Verordnung gilt nicht nur für  Krankenhäuser, sondern auch für Einrichtungen für Ambulantes Operieren,  Vorsorge-, Rehabilitations- und Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und  Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden.


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